Zahnarzt für Narkose & Vollnarkose in Berlin
Vollnarkose beim Zahnarzt
Behandlungen Narkose, zur vollständigen Sanierung der Kiefer, des Zahnfleisches und der Zähne mit oder ohne Implantate, werden in der BERLIN-KLINIK Zahnklinik Mitte routinemäßig angeboten. Wir planen umfangreich jedes kleine Detail und fassen viele langdauernde und manchmal unangenehme und belastende Zahnbehandlungen in einem einzigen Narkose-Behandlungstermin zusammen.
Angstpatienten können in unserer Zahnklinik ganz entspannt auf der Couch und nicht im Behandlungsstuhl Platz nehmen und brauchen dank der Option der Zahnbehandlung in Vollnarkose keine Schweißausbrüche oder weiche Knie fürchten.
Während der Patient sich unter der Narkose in einer Art Schlaf befindet, ist sein Schmerzempfinden ausgeschaltet. Dieser Zustand wird auch Analgesie genannt. Die Reflexe sind nur noch sehr gedämpft vorhanden, überdies ist die Willkür-Muskulatur gelähmt.
Welcher Zahnarzt führt Ihre Behandlung unter Vollnarkose durch?
In der BERLIN-KLINIK Zahnklinik wird die Narkose von einem entsprechend ausgebildeten Facharzt durchgeführt. Er hat sich auf das Gebiet der Anästhesiologie, also der Narkoselehre, sowie auf Intensivmedizin spezialisiert. Bei dem erfahrenen Anästhesisten und seinem Team, zu dem auch Krankenschwestern gehören, sind die Patienten gut aufgehoben. Eine optimale Betreuung während des stationären Aufenthalts nach einem Eingriff ist ebenfalls gewährleistet.
So läuft in unserer Klinik eine Behandlung in Vollnarkose ab
Oberstes Ziel ist die maximale Sicherheit des Patienten.
Vor der Behandlung
Rechtzeitig vor dem Eingriff findet ein Gespräch zwischen dem Patienten und dem Anästhesisten statt. In dieser Unterredung kommen wichtige Aspekte der geplanten Narkose zur Sprache, mögliche Fragen werden beantwortet. Dabei kann es einerseits um spezielle Fragen zur Narkose gehen, andererseits aber auch um allgemeine Themen im Zusammenhang mit der Behandlung. Von großer Bedeutung ist eine korrekte Einschätzung des gesundheitlichen Zustands des Patienten durch den Arzt. Davon hängt ab, ob die Anästhesie möglich ist und welche Risiken eventuell bestehen. Die Entscheidung darüber, welches Verfahren das jeweils beste ist, treffen der Patient und der behandelnde Arzt gemeinsam.
Narkose-Verfahren
Zur Einleitung der Vollnarkose wird dem Patienten ein schnell wirkendes Schlafmittel in die Vene gespritzt. Die am häufigsten praktizierte Narkose heißt TIVA Totale Intra Venöse Narkose. Das eingesetzte Medikament heißt Propofol. Während des Eingriffs ist es immer wieder notwendig, verschiedene Medikamente über eine Verweilkanüle mit Venenzugang in die Blutbahn zu injizieren. Diese wird meist in der Armbeuge oder am Handrücken angebracht.
Ihre Vorteile einer Zahnbehandlung in Vollnarkose
Die Partner von Berlin-Klinik Medizinmanagement bieten den Patienten langerprobte und erfolgreiche Konzepte zur Zahn-Vollsanierung in Narkose: „Schlafen-Aufwachen-fertig!“ Dies deckt in der Regel schmerzfrei und stressfrei dabei auch zeitsparend eine Vielzahl unangenehmer, vielleicht auch angstbesetzter oder lange verschobener Termine in einer einzigen Narkosebehandlung ab. Besonders für Patienten mit Zahnarztphobie ist diese Behandlungsmöglichkeit ein wahrer Segen, denn es wird die Durchführung von besonders schmerzhaften oder anderweitig nicht vom Patienten tolerierten Prozeduren möglich.
Häufig gestellte Fragen
Bei einer Lokalanästhesie, egal ob am Körper oder im Mund, wird ein Lokalanästhetikum in die Nähe von Nerven gespritzt, wodurch diese keine Schmerzsignale mehr weiterleiten. Dadurch kann in dem betreffenden Körperabschnitt schmerzfrei operiert werden.
Bei einer Vollnarkose werden Narkotika zur Bewusstseinsausschaltung eingesetzt. Diese Mittel können in die Blutbahn gespritzt oder als Gas eingeatmet werden. Zusätzlich zur Ausschaltung des Bewusstseins werden noch Schmerzmittel und Muskelrelaxanzien verabreicht. In der BERLIN-KLINIK Zahnklinik setzen wir bei einer Zahnbehandlung meist die TIVA-Vollnarkose und das sehr gut verträgliche Medikament Propofol ein.
Prinzipiell kann jeder gesunde Mensch in Vollnarkose behandelt werden. Eine Altersbegrenzung gibt es kaum noch. Bei einem zweijährigen Kind kann Vollnarkose so gut wie bei einem achtzigjährigen Erwachsenen durchgeführt werden. Der Anästhesist entscheidet individuell nach Zustand und Konstitution ob eine Narkose möglich ist.
Während eine örtliche Betäubung in der Regel immer vom behandelnden Zahnarzt selbst vorgenommen wird, führt die Vollnarkose immer nur ein erfahrener Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin durch. Ausnahmen gibt es nicht.
Wir sind Zahnärzte und Fachzahnärzte / Oralchirurgen mit bis zu 20 Jahren Berufserfahrung. Die Partner von Berlin-Klinik Medizinmanagement führen seit über 10 Jahren auf Wunsch der Patienten Vollnarkosen bei Zahnbehandlungen durch. Die Vollnarkose Behandlung erlaubt unangenehme, komplizierte oder sehr umfangreiche Operationen und Therapien bei maximaler Effizienz an Therapieumfang/Zeit.
Während einer Vollnarkose wird die gesamte Spannung der Körpermuskulatur durch ein Muskelrelaxans ausgeschaltet. Diese Maßnahme ist notwendig damit der Operateur problemlos arbeiten kann. Gleichzeitig bedeutet dies, dass auch die Muskulatur des Magen-Darm-Traktes entspannt. So besteht die Gefahr, dass Mageninhalt in die Speiseröhre zurückfließt und von dort über die Luftröhre in die Lunge gelangt. Dies wäre eine lebensgefährliche Komplikation! Deshalb darf etwa acht Stunden vor der Elektiv-Narkose nichts gegessen oder getrunken werden. In besonderen Einzelfällen entscheidet der leitende Narkosearzt ob auch eine kürzere Karenzzeit möglich ist.
Wir haben weit über 1000 komplikationslose teilweise über 10 Stunden lange umfangreiche Eingriffe in Narkose mit unserem Narkoseteam durchgeführt. Aber eine Narkose ist ein ernsthafter medizinischer Eingriff. Es muss aber mit Nebenwirkungen oder Komplikationen gerechnet werden. Genau wie man beim Überqueren einer Straße mit Verletzung oder Tod rechnen muss kann bei JEDEM medizinischen Eingriff ein Unglück geschehen! Häufige Nebenwirkungen verschiedener alter Narkosemethoden mit Gas waren Übelkeit, Erbrechen, Halsschmerzen oder ein zeitweises Taubheitsgefühl in betäubten oder belasteten Körperregionen. Meist sind die modernen venösen Narkosen für den Patienten aber relativ angenehm bzw. wenig belastend und vergehen ohne Folgen. Nicht vorhersehbar aber extrem selten sind schwere akute Komplikationen wie ein allergischer Schock, eine Stoffwechselentgleisung oder ein Herzstillstand.
Wenn die Operation beendet ist, wird auch die Narkose ausgeleitet indem kein Narkosemittel mehr zugeführt wird oder der Narkosearzt Medikamente spritzt, die die Narkosewirkung aufheben und die Muskelerschlaffung beseitigen. Allerdings kann der Patient je nach Konstitution, Intensität und Dauer der Narkose, noch einige Zeit schläfrig sein.
Einem gesunden normal belastbaren Menschen schaden fachgerecht durchgeführte venöse Narkosen nicht. Wie alle Medikamente können auch Narkosemittel Nebenwirkungen haben. Sie müssen beispielsweise von der Leber abgebaut werden, was bei einer vorgeschädigten Leber zu Problemen führen kann. Auch können sehr seltene allergische Reaktionen möglich sein. Kommt es bei einer Narkose zu einem allergischen Schock, muss nach überstandener Operation unbedingt von einem Allergologen systematisch nach der Substanz geforscht werden, die möglicher Auslöser der Allergie war. Dies ist für künftige Eingriffe lebenswichtig.
Prinzipiell nach der vorgeschriebenen Nachbeobachtungszeit von etwa 3 Stunden, ja. Bei ambulanten Narkosen muss in jedem Fall eine Begleitperson zum Transport nach Hause und am Wohnort in der Nähe des Patienten anwesend sein. Das Autofahren ist verboten aber auch die selbständige Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gestattet. Sollte dem Patient zu Hause unwohl werden, muss eine Person Hilfe rufen können. Bei großen Zahnsanierungen ist aber ein stationärer, kontrollierter und betreuter Verbleib in unserer Zahnklinik sicherer für Sie.
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nicht, wenn es um die Übernahme der Kosten für die Vollnarkose bei der Zahnbehandlung geht. Private Krankenkassen übernehmen Vollnarkosen auch in der Zahnklinik in begründeten Fällen und in Abhängigkeit von Diagnosen und Vertragsform ganz oder teilweise.
Wenn seitens des Hausarztes oder behandelnden Facharztes keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Vollnarkose sprechen, kann in den meisten Fällen der Bitte für diese Art der Schmerzausschaltung bzw. Narkosemöglichkeit nachgekommen werden. In unserer Zahnklinik ist eine Narkosebehandlung eine routinemäßig durchgeführte Wahlleistung Viele Patienten suchen uns gerade deshalb auf, weil wir feste Narkosearbeitsplätze, feste Narkoseärzte und eine Station haben. In einer Zahnarztpraxis wird auf Bedarf ein „rollender Anästhesist“ gerufen der im Behandlungszimmer notdürftig den Anästhesiearbeitsplatz aufbaut, was vorsichtig gesprochen zu etwas uneleganten Situationen führen kann.
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